Mad Magazine konnte Alfred E. Neuman nutzen, obwohl das Bild urheberrechtlich geschützt war, da der ursprüngliche Copyright-Inhaber seine Rechte nicht konsequent durchsetzte.
Gerichtsverfahren um geistiges Eigentum sind oft unberechenbar, da es wenig Präzedenzfälle gibt und große Unternehmen kleinere häufig durch Drohungen einschüchtern.
Das ikonische Gesicht von Alfred E. Neuman existierte schon Jahrzehnte vor Mads Übernahme und wurde zu einem Symbol des Magazins, obwohl es aus einer alten Druckgrafik stammte.
Wie Mad Magazine das Recht erwarb, Alfred E. Neuman zu nutzen – trotz bestehendes Urheberrecht
Intellektuelle Eigentumsrechte sind oft eine Grauzone, und der Fall von Mad Magazines Maskottchen Alfred E. Neuman zeigt, wie absurd solche Auseinandersetzungen sein können. Der Artikel beleuchtet, wie das Satiremagazin eine Klage überstand, obwohl das berühmte Grinsegesicht eigentlich urheberrechtlich geschützt war. Doch die Geschichte beginnt viel früher – und ist ein Paradebeispiel dafür, wie Popkultur sich immer wieder selbst recycliert.
Ein Gerichtsverfahren als Glücksspiel
Wie der Autor betont, sind Urheberrechtsstreits selten vorhersehbar. Oft geht es nicht um Recht, sondern um Macht: Große Konzerne setzen kleinere Gegner mit kostspieligen Klagedrohungen unter Druck, ohne dass es je zu einem Verfahren kommt. Wenn aber doch, fallen Urteile manchmal überraschend aus – wie im Fall eines „Star Trek“-„Dr. Seuss“-Mashups, das zunächst als Parodie galt, später aber doch verboten wurde. Mad Magazine hatte mehr Glück: Obwohl das Alfred-E.-Neuman-Gesicht aus einer urheberrechtlich geschützten Vorlage stammte, behielt das Magazin am Ende die Rechte daran.
Die Geburt eines Maskottchens
1954 entdeckte Mad-Herausgeber Harvey Kurtzman das Bild eines frechen Jungen mit fehlendem Zahn auf einer Postkarte bei Ballantine Books. Kurzerhand integrierte er es als Gag in Mad #21 – noch namenlos und einfach als „Idiot“ betitelt. Als das Heft zum Magazin wurde, etablierte Nachfolger Al Feldstein die Figur als Markenzeichen. Er beauftragte den Künstler Norman Mingo mit einer überarbeiteten Version: „Er sollte kein Trottel sein, sondern sympathisch, mit einem Funken Intelligenz – aber immer cool, selbst wenn die Welt unterging.“ So entstand der Alfred E. Neuman, den wir kennen.
Das Problem: Das Bild war nicht frei
Doch das Gesicht war nicht Mads Erfindung. Schon 1914 hatte der Drucker Harry Stuff eine fast identische Figur namens „The Eternal Optimist“ vermarktet – ein Massenphänomen, das später in Vergessenheit geriet. Stuff hatte das Bild zwar urheberrechtlich schützen lassen, doch nach seinem Tod konnte seine Witwe nicht alle Nachahmer verfolgen. Als Mad die Figur übernahm, verklagte sie das Magazin. Doch vor Gericht argumentierte Mad erfolgreich:
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Stuff hatte sein Copyright nicht konsequent verteidigt, indem er nicht gegen jede unerlaubte Nutzung vorging.
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Das Motiv war älter als Stuff’s Version – es tauchte bereits in den 1890ern auf, etwa auf der Zeitschrift „Kids“ oder einem Theaterstück.
Das Gericht erklärte die bestehenden Urheberrechte für ungültig, und der Supreme Court bestätigte das Urteil. Mad behielt Alfred – und schrieb damit Mediengeschichte.
Fazit: Die Ironie der Kultur-Aneignung
Amüsant ist, wie Mad einfach ein bereits existierendes Motiv kaperte und es zum Symbol einer ganzen Generation machte. Der Fall zeigt, wie schwer es ist, geistiges Eigentum zu schützen – vor allem, wenn es sich um ein Motiv handelt, das schon lange in der Popkultur kursiert. Letztlich profitierte Mad davon, dass der ursprüngliche Rechteinhaber zu nachlässig war, und dass Gerichte oft pragmatisch entscheiden. Alfred E. Neuman blieb also der freche Grinser, der sich um nichts schert – nicht einmal um Urheberrechtsstreits.
Quelle: https://www.cbr.com/mad-magazine-alfred-e-neuman-lawsuit-copyright-what-me-worry/